Jetboot Regeln

1. Fuehrerschein

Da Jetboote weit mehr als 5 PS (3,68 kW) Motorleistung haben, ist in Deutschland der Sportbootführerschein-See oder -Binnen (oder gleichgestelltes Befähigungszeugnis) vorgeschrieben. Dieser kann ab dem vollendetem 16. Lebensjahr erworben werden. Eine Liste der Ausbildungsstellen sortiert nach Postleitzahlen finden Sie
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2. Kennzeichen

Das Jetboot muß ein amtliches Kennzeichen tragen. Dieses ist bei den zuständigen Wasser- und Schiffahrtsämtern gegen eine einmalige Gebühr (ca. 18-25 EUR) zu beantragen. Adressen der Wasser- und Schiffahrtsämter finden Sie
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3. Voraussetzungen

Das Jetboot muß mit einer Reißleine ausgestattet sein oder so eingestellt sein, daß (sollten Fahrer und Jet sich trennen) es langsam im Kreis fährt. Das Tragen einer Schwimmweste ist Pflicht für Fahrer und Beifahrer.

4. Versicherung

Es ist zwar keine Versicherung in "Deutschland" vorgeschrieben, aber eine spezielle Jetski Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen.


Online-Rechner: JETSKI VERSICHERUNG

5. Zeiten

Es darf, sofern nicht anders geregelt, nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (siehe Kalender, Tagespresse...) gefahren werden, jedoch nicht vor 7:00 und nach 20:00 Uhr. Die Sicht muß mindestens 1000 m betragen.

6. Strecken

Jetski fahren erlaubt
Auf deutschen Binnenschiffahrtsstraßen ist das "freie Fahren" und Trainieren nur auf den durch blaue Tafeln freigegebenen Strecken gestattet. Zusätzlich sind einige Landes- oder Privatgewässer freigegeben. Am besten vor Ort nachfragen.

Tipp's

Wasserskistrecken

Es ist möglich, auf Wasserskistrecken Jetski als Zugfahrzeuge zu nutzen. Wasserskistrecken-Bedingungen beachten.

Nordsee und Ostseeküsten

An Nord- und Ostseeküste gilt die Seeschiffahrtsstraßenordnung. Fahrwasser, Tempolimit, Badezonen, Naturschutzgebiete, Sondervorschriften usw. beachten.

Verordnung (Wassermotorräder) Die komplette Wassermotorräder-Verordnung des "Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" ist nachzulesen unter www.elwis.de (siehe Freizeitschifffahrt)
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Warnung

Hinweis für das Wassermotorradfahren auf dem Rhein im dt.-franz. Grenzgebiet

(ca. Rhein-km 170 bis Rhein-km 352)
Es wird darauf hingewiesen, dass Touren- und Wanderfahrten in Frankreich nicht erlaubt sind. Mit Wassermotorrädern darf nur auf den dafür ausgewiesenen Strecken gefahren werden. Dies gilt auch für den französischen Teil des Rheins im deutsch-französischen Grenzgebiet. Bisher wurde die deutsche Regelung dort toleriert. Seit dem Jahr (2005) ist das Verbot jedoch umgesetzt und Zuwiderhandlungen werden verfolgt.

Merkblatt beim Führen von Kleinfahrzeugen in der französischen Binnenschifffahrt
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